Warten auf den Schulbus: In der dunklen Jahreszeit gilt besondere Vorsicht

Sicherheit an der Bushaltestelle
Sicherheit an der Bushaltestelle

Mit Herbstbeginn lauern auf Schüler in den Morgenstunden wegen der Dunkelheit an Bushaltestellen zahlreiche Gefahren. Schulkinder sollten daher besonders auffällige, helle Kleidung mit großflächigen Reflexstreifen tragen. Eine auffällige Mütze, Sicherheitswesten und reflektierende Applikationen am Schulranzen vervollständigen das Sicherheitsoutfit.

Das erklärt der TÜV Rheinland-Kraftfahrtexperte Hans-Ulrich Sander.


Sicherheit an der BushaltestelleEltern sollten kleine Kinder anfangs zur Schulbushaltestelle begleiten und mit ihnen diszipliniertes Verhalten trainieren. Dazu gehört, dass sich die Kinder – auch wenn’s mitunter schwerfällt – zur eigenen Sicherheit in der Reihe anstellen, nicht drängeln, toben oder ganz vorne an der Bordsteinkante stehen. Die Front des herannahenden Busses überfährt beim Einbiegen in die Haltebucht die Bürgersteigkante.

Das Überqueren der Fahrbahn vor oder hinter dem Bus ist eine Hauptgefahrenquelle. Kinder werden durch den Bus verdeckt oder zu spät erkannt. Deshalb immer warten, bis der Bus abgefahren und die Straße frei ist. Beim Einsteigen in den Bus gilt: zügig nach hinten durchgehen, einen Sitzplatz oder eine Möglichkeit zum Festhalten suchen. Nur so lassen sich Stürze bei plötzlichen Bremsmanövern oder in Kurven verhindern. Eltern sollten ihre Kinder auch darauf hinweisen, dass Anweisungen und Ermahnungen des Fahrers zu befolgen sind. Lautes Schreien, Streitereien und Rangeleien können den Fahrer zudem vom Verkehrsgeschehen ablenken und im schlimmsten Fall zur Fahrtunterbrechung führen.

Der Schulbusverkehr ist ein Linienverkehr. Das heißt, es gibt keine Sitzplatzgarantie, Stehplätze können vorhanden sein. Müssen Passagiere aufgrund nicht vorhandener Sitzplätze stehen, schreibt der Gesetzgeber eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h vor. “Der Schulträger kann jedoch bei der Transport-Ausschreibung verbindliche Rahmenbedingungen frei festlegen und beispielsweise nur den Sitzendtransport, neue Fahrzeuge oder fest angestellte Fahrer verlangen”, betont Sander.

QUELLE: na presseportal (ots) / TÜV Rheinland