Freunde, Verwandte oder Nachbarn werden zur Urlaubszeit regelmäßig als “Haushüter” angeheuert, um die Blumen zu gießen, das Kaninchen zu füttern oder einfach nach dem Rechten zu sehen. Wenn aber etwas passiert, stellt sich die Frage, wer für den entstandenen Schaden haftbar zu machen ist. In den meisten Fällen leichter Fahrlässigkeit