Ein Mieter, der einen Brand in der gemieteten Wohnung leicht fahrlässig verursacht hat, kann die Beseitigung des Schadens vom Vermieter verlangen, wenn der Schaden durch eine Wohngebäudeversicherung abgedeckt ist, deren Kosten der Mieter getragen hat.
Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Der verhandelte Fall: Die Kläger begehren von der Beklagten, ihrer