Zahlt der Bauherr die vereinbarte Vergütung nicht, muss ihn der Bauunternehmer an seinem (Wohn-)Sitz verklagen. Eine Klage am Ort des Bauwerks hat dagegen die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts zur Folge.
Das zeigt eine Entscheidung des Landgerichts (LG) Stralsund.
Die Richter machten deutlich, dass die Vorstellung von einer Bargeldübergabe an