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Inlineskater

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Inlineskater auf Gegenfahrbahn haften bei Unfall
Aktuelles

Inlineskaten auf Gegenfahrbahn: Eigenverschulden nach Unfall beträgt 75 Prozent

Eine Inlineskaterin, die in einer nicht übersehbaren Linkskurve mittig auf der Gegenfahrbahn fährt und deswegen mit einem entgegenkommenden Pkw zusammenstößt, hat 75 % ihres Schadens selbst zu tragen, weil sie den Verkehrsunfall in erheblichem Umfang selbst verschuldet hat. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit die Berufung der klagenden Inlineskaterin
23 Okt. 2013 2 min read
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