Macht ein Versicherter im Schadensfall falsche Angaben bei seiner Versicherung, kann der Leistungsanspruch erlöschen.
Das urteilte das Oberlandesgericht Hamm und erklärte die Ansprüche gegen eine Versicherung für unwirksam.
Der verhandelte Fall: Ein Mann wollte seine Versicherung nach einem Diebstahl in Anspruch nehmen. Bei dem Einbruch war ihm angeblich Goldschmuck entwendet