Vermüllte Ecken, Materiallagerungen direkt am Zaun, hässliche Schuppen – viele Grundstücksbesitzer überkommt die blanke Wut, wenn sie zu ihren Nachbarn hinüber blicken. Doch wenn lediglich das ästhetische Empfinden gestört wird, hat man in der Regel keine Ansprüche gegenüber den Nachbarn. Darauf weisen die Nachbarrecht-Experten vom Ratgeberportal Mein-Nachbarrecht.de hin.
Denn der