Zweckverbände dürfen ihre Einnahmen nicht für Spenden- oder Sponsoringtätigkeit verwenden.
Dies hat das Sächsische Oberwaltungsgericht mit einem Beschluss entschieden und zugleich eine gleichlautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden bestätigt.
In dem Verfahren wandte sich der Regionale Zweckverband kommunale Wasserversorgung Riesa/Großenhain als 100%iger Gesellschafter der Wasserversorgung Riesa/Großenhain GmbH gegen