Auf schlechten Wegen und Straßen lauert eine mögliche Stolperfalle nicht nur um jede Ecke, sondern kann jederzeit und unerwartet auftreten. Doch wer zahlt, wenn trotz großer Vorsicht auf öffentlichen Straßen ein Sturz unausweichlich wurde?
Grundsätzlich hat die Kommune eine Verkehrssicherungspflicht und dafür zu sorgen, dass ihr Straßennetz gefahrlos genutzt werden