Wer seine Wohnung in Deutschland nicht unbeschränkt betreten und nutzen kann, dem steht damit auch kein ständiger Wohnsitz im Sinne des Steuergesetzes zur Verfügung, der ihn zur Versteuerung seines gesamten Einkommens einschließlich auch aller Auslandsbezüge verpflichtet. Muss er sich die Räumlichkeiten hierzulande mit anderen Personen im zeitlichen Wechsel teilen, kommt