Der Wunsch eines Profisportlers, der im Ausland arbeitet, in seiner freien Zeit mit seiner Familie in seiner Eigentumswohnung in Deutschland zu leben, kann eine Eigenbedarfskündigung rechtfertigen.
Das hat das Amtsgericht München rechtskräftig bestimmt.
Der verhandelte Fall: Der Kläger erwarb im Jahr 2011 eine 45,56 Quadratmeter große Wohnung im Münchner